Startseite » Schleswig-Holstein » Lohnsteuerhilfe Schleswig-Holstein
Lohnsteuerhilfe Lübeck: Einkommensteuererklärung für Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein (Steuerberatung für Arbeitnehmer und Rentner).
Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich).
Dies erfolgt ausschließlich bei..
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
für diesen Fall auch bei:
Einkünften aus Kapitalvermögen
(z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
(z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)
sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei:
„Riester-Bonus“ (steuerl. Auswirkungen)
Kindergeld
Eigenheimzulage mit Kinderzulage
Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999)
Lohnsteuerermäßigung
Freistellungsaufträgen (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die:
Berechnung der Steuererstattungshöhe
Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
Prüfung der Steuerbescheide
Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
bis zur Klage vor dem Finanzgericht
Informieren über Steuervorteile
Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.
Neuerdings werden wir auch bei der Beantragung von Altersvorsorgezulage („Riester-Bonus“) und Wohnungsbauprämie tätig.
Seit: 28.09.2008 | Hits: 107 | Bewertung: 0.00 von 0 Usern
















Neue Einträge